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§ 1 Geltungsbereich Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma "Software & Simulationssysteme Alexander Pfannstiel" (nachfolgend S&S AP genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, S&S AP stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Durch Auftragserteilung oder Annahme von Lieferungen erkennt der Kunde die AGBs in jedem Fall an. Gegenstand der Firma S&S AP ist die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen im Informatik- und Medienbereich. Dazu zählen Schulungen, Programmiertätigkeiten, Reparaturdienste und der Vertrieb von Hard- und Software. Die Vermarktung erfolgt durch Ladenverkäufe und Haustürgeschäfte sowie Verkäufe und Versteigerungen im Internet. § 2 Vertragsschluss S&S AP verkauft keine Produkte an Minderjährige. Beim Kauf erklärt der Kunde volljährig zu sein. Bestellungen des Kunden egal ob über Internet, schriftlich oder mündlich, gelten als bindende Angebote zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Firma S&S AP ihrerseits eine Auftragsbestätigung an den Kunden verschickt hat oder mit der Leistungserbringung begonnen hat. Vertragspartner ist die Firma Software & Simulationssysteme Alexander Pfannstiel (S&S AP). § 3 Preise Alle unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Angaben in Preislisten und Werbemedien, gleich welcher Art, sind freibleibend, sofern sie nicht verbindlich zugesichert sind. Sämtliche Angebote haben, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, eine Geltungsdauer von maximal 30 Tagen ab Angebotsdatum. Soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, verstehen sich alle Preise in EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Preise gelten stets ab Lager und soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne gesondertes Zubehör, Aufrüstungen, Installation, Schulungen und sonstigen Leistungen. Die Kosten für Fracht, Transport, Verpackung und Versicherung werden je nach Vereinbarung gesondert berechnet und in Zahlung gestellt. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen diese zusätzlich zu Lasten des Kunden. § 4 Fälligkeit Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jegliche Abzüge zu zahlen. Der Kunde hat für die Zeit des Eigentumsvorbehaltes für die ordnungsgemäße Instandhaltung auf eigene Kosten zu sorgen. § 5 Zahlung, Verzug Der Auftraggeber hat das Recht den Kaufpreis per Kreditkarte, Vorkasse, Lastschriftverfahren und in Ausnahmefällen auch per Nachnahme oder auf Rechnung zu bezahlen. Bei Bestellung per Nachname trägt der Kunde eine pauschale Nachnahmegebühr in Höhe von 5,- EUR. Wechselannahme erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. Diskont- oder sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Kunden. Für fehlgeschlagene Lastschriftversuche werden dem Kunden 10,- EUR Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. Der Kunde ist ferner nicht berechtigt Ansprüche aus Verträgen mit der Firma S&S AP an Dritte abzutreten. Die Rechte des Kunden aus den, mit der Firma S&S AP, getätigten Geschäften sind nicht übertragbar. Die gelieferten Waren und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum der Firma S&S AP. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von der Firma S&S AP schriftlich anerkannt wurden. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die Firma S&S AP verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügt. Im Falle von Zahlungsverzug ist die Firma S&S AP berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über den von der Europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er insbesondere seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet. Bestehen Zweifel über die Kreditfähigkeit des Kunden, so werden sämtliche noch offenen Forderungen der Firma S&S AP sofort fällig. Anfallende Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltsspesen sind vom Kunden zu tragen. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, insbesondere bei Zahlungsverzug, so ist S&S AP jederzeit berechtigt, die Herausgabe, der noch in Eigentumsvorbehalt befindlichen Waren, auf Kosten des Auftraggebers zu verlangen. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, die Waren an den Verkäufer oder einen von diesen beauftragten Dritten, herauszugeben. Bei Verträgen über den Bezug von Dienstleistungen oder Dauerschuldverhältnissen sind wir ohne Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff zu entsprechenden Angeboten zu sperren, Software zu löschen und Supportleistungen einzustellen. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben davon unberührt. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen die Firma S&S AP, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten hat zusätzlich der Kunde zu tragen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsanspüchen zurückzuhalten. § 6 Lieferung, höhere Gewalt, Gefahrenübergang Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Verkäufer bis zu ihrem Ablauf, die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt hat. Ferner sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson oder ein Transportunternehmen, geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener und unverschuldeter Umstände (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlicher Eingriff, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.) verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, mindestens jedoch um die Zeit des Andauerns des störenden Umstandes. Wird die Lieferfrist um mehr als 8 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind jedwede Schadenersatzansprüche des Käufers ausdrücklich ausgeschlossen. § 7 Annahmeverzug Alle entstehenden Kosten für fehlgeschlagene Lieferungen trägt alleine der Kunde, sofern er den Umstand (z.B. wegen Nichtanwesenheit oder aus anderen Gründen) zu verantworten hat. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige, ungenaue oder nachträglich geänderte Angaben entstanden sind, gehen zu Lasten des Kunden. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, so ist die S&S AP berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die S&S AP behält sich vor, den tatsächlich entstandenen Schaden, einschließlich entgangener Gewinne, geltend zu machen. Gleichzeitig ist die Firma S&S AP berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist, zu beliefern. § 8 Vertragsdauer, Vertragskündigung Zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Der Kunde hat in diesem Falle eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages zzgl. aller bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Wird es für die Firma S&S AP (aus welchen Gründen auch immer, z.B. Produktionsfehler, Urlaub der Mitarbeiter, Logistik-Probleme) unmöglich, den Auftrag zu erfüllen, ist sie von der Lieferpflicht befreit. In diesem Fall wird der eventuell bereits überwiesene Betrag dem Kunden zurückerstattet. Schadensersatzansprüche, speziell wegen Nichtlieferung, kann der Kunde daraus nicht geltend machen. Generell gilt, der Kunde hat kein Recht auf Vertragserfüllung. S&S AP kann ohne Nennung von Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behalten wir uns den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. § 9 Haftung Die Firma S&S AP haftet einzig für Schäden, sofern der Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Firma S&S AP haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangene Gewinne oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde für jegliche Datensicherung verantwortlich. Er ist dazu verpflichtet regelmäßig, insbesondere jedoch vor dem Einsatz neuer Software, eine komplette Sicherung des aktuellen Datenbestandes vorzunehmen. S&S AP haftet in keinster Weise direkt oder indirekt für Schäden, entstehende Mehrkosten oder entgangene Gewinne, die aufgrund von Datenverlust oder Serverausfall entstehen. Auch im Falle des Datenverlustes von Kundendateien (z.B. Homepagedateien) auf Servern der Firma S&S AP wird nicht gehaftet. Weiterhin kann speziell die Verfügbarkeit von Datenbanken und Internetpräsentationen nicht zugesichert werden. Somit können diesbezüglich auch keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden. S&S AP haftet nicht für den Inhalt, die inhaltiche Gestaltung und die Vollständigkeit von Softwareprodukten, insbes. Internetpräsentationen. Für vertriebene Hard- und Softwareprodukte kann dem Kunden nicht die Eigenschaft der Anwendbarkeit und der Kompatibilität zu anderer Hard- und Software zugesichert werden. Die Verantwortung über die Auswahl von Hard- und Software trägt alleine der Kunde. Die Verwendbarkeit bestellter Ware für bestimmte Zwecke des Bestellers ist nicht Vertragsbestandteil. § 10 Gewährleistung Der Kunde hat alle erhaltenen Waren (Hard- und Software usw.) unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu prüfen. Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung oder Leistung schriftlich geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben gilt die Ware als genehmigt. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. S&S AP ist berechtigt, die Durchführung der Gewährleistung ganz oder teilweise einem Dritten zu übertragen. Der Anspruch des Bestellers auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder anderer Dritter. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden aus betrieblicher Abnutzung und Verschleiß, sowie Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, Nichtbeachtung von Aufstellungsbedingungen oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Zusätzliche Bestimmungen für Individualsoftware
§ 11 Leistungsgrundlage Grundlage für die Erstellung von Individualsoftware ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die von der Firma S&S AP oder vom Kunden ausgearbeitet wird. Der Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber als Auftragsbestätigung zuzustimmen. Spätere Änderungswünsche, einschließlich der daraus entstehenden Mehrkosten, müssen separat in einem neuen Vertrag geregelt werden. § 12 Abnahme Von der Firma S&S AP erstellte Individualsoftware bedarf einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von 4 Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, gilt das Programm als abgenommen, spätestens jedoch ab dem Einsatz der Software. Mängel (das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung) sind binnen 4 Wochen ab Lieferung zu rügen. § 13 Schulungen Soweit nicht anders vereinbart sind Schulungen nicht Bestandteil von gelieferter Standard- oder Individualsoftware. Vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Einführungskurse werden separat vereinbart und in Rechnung gestellt. § 14 Auftragserfüllung Sollte sich während der Arbeiten herausstellen, dass die Umsetzung bzw. Ausführung des Auftrages, auf Grundlage der Leistungsbeschreibung, unmöglich ist oder nur unter einem höheren Aufwand bewerkstelligt werden kann als geplant, so ist S&S AP berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall keinerlei Schadensersatzansprüche. Ist die Unmöglichkeit vom Kunden zu vertreten (z.B. aufgrund falscher, fehlender oder zu spät gelieferter Informationen) ist S&S AP berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, insbes. für entgangene Gewinne. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers entstandenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen. § 15 Gewährleistung Die Gewährleistung entfällt für Software, welche durch den Kunden, dessen Programmierer oder einem Dritten nachträglich verändert wurde. Soweit Gegenstand des Auftrages die Anpassung bestehender Softwareprogramme ist, so bezieht sich die Gewährleistung ausschließlich auf den anzupassenden Teil. § 16 Urheberrecht und Nutzung Alle Urheberrechte an vertriebenen Softwareprodukten und den damit in Verbindung stehenden Konzeptionen und Dokumentationen gehören alleine der Firma S&S AP bzw. dessen Lizenzgebern unabhängig von der Mitwirkung des Kunden zur Erstellung. Dies schließt auch die Urheberrechte an der Gestaltung und dem Inhalt von Internetpräsentationen (Fotografien, Texte und sonst. Inhalte) ein. Der Auftraggeber erhält, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken und im Rahmen des vereinbarten Umfanges zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma S&S AP ausgeschlossen. Allgemeine Rechtsbestimmungen
§ 17 Gerichtsstand und Erfüllungsort Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Firma S&S AP Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung. Die Firma Software & Simulationssysteme Alexander Pfannstiel (S&S AP) ist jedoch berechtigt, den Kunden auch am Hauptsitz (Wohnsitz des Käufers bzw. Firmensitz) des zuständigen Gerichtes zu verklagen. Für alle Rechtsgeschäfte und Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht. § 18 Datenschutz Der Auftragnehmer speichert alle Daten des Kunden soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks (auch zu Abrechnungszwecken) erforderlich ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma S&S AP Änderungen seiner Adresse und Bankverbindung unverzüglich bekanntzugeben, solange noch ein geschäftliches Verhältnis besteht. § 19 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs oder anderer Vertragsbestandteile unwirksam sein bzw. werden, so bleiben die restlichen Vertragsbestimmungen bzw. AGBs in ihrem Inhalt unberührt und somit gültig. Sämtliche Zusatzvereinbarungen, nachträgliche Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Firma Software & Simulationssysteme Alexander Pfannstiel (S&S AP) Dipl. Wi.-Inf. Alexander Pfannstiel Duvenkamp 3 45259 Essen Stand: 2008/2009
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